Für Tierhalter inDeutschland
Tierhaltung: Rind, Schwein, Schaf und Geflügel

Schützen Sie Ihren Hof vor Tierseuchen

Mit Frühwarnung aufs Handy, Karte und Empfehlung – bevor die Seuche da ist.

  • Startklar in 2 Minuten

Was Tierseuchen in Deutschland anrichten

Das Ausmaß in Zahlen – ungeschont, damit Sie das Risiko kennen.

4.780
Ausbrüche

2025 wurden in Deutschland 4.780 Tierseuchen-Ereignisse gemeldet

Quelle: EU-ADIS, Jahresauswertung 2025

1,5 Mio.
Tiere getötet

Aufgrund der Vogelgrippe wurden 2025 bundesweit 1,5 Millionen Tiere gekeult.

Quelle: FLI, Lage Geflügelpest 2025

>1 Mrd. €
Umsatzverlust

Die Maul- und Klauenseuche führte zu Verlusten von 1+ Milliarde Euro.

Quelle: DRV-Schätzung, 2025

Quellen ›

Was betroffene Bauern berichten

Stimmen aus der Praxis – ehrlich, eindringlich, ein Warnsignal.

„Wenn das Kalb morgens nicht gut gesoffen hat, war es tagsüber platt und abends lag es tot in der Box.“
Astrid B.MilchviehhalterinDer Betrieb verlor 13 Frühkälber – sie verendeten binnen eines Tages.
„Das hat auch den Menschen vom Veterinäramt mitgenommen. Der ist mit Tränen vom Hof gegangen.“
Holger N.GeflügelhalterDer schlimmste Fall ist eingetreten: Alle Tiere wurden getötet.
„Die Tierseuche könnte für die Sauenhaltung auf unserem Betrieb der letzte Sargnagel sein.“
Jutta H.SchweinehalterinIhre ASP-Erfahrung: „Irgendwann erträgt man das alles nicht mehr.“

Die Seuche aufzuhalten, liegt nicht in unserer Hand.
Ob ein Ausbruch Sie kalt erwischt – sehr wohl!
Erfahren Sie früh, wie Sie Risiken reduzieren.

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Was wir Ihnen empfehlen

Funktionen, die im Ernstfall helfen,
schnell und richtig zu handeln.

Hof-genaues Monitoring

Wir überwachen amtliche Quellen zu Tierseuchen gezielt und fortlaufend – inkl. Karten mit Restriktionszonen.

Frühwarnung aufs Handy

Sobald in Ihrer Nähe eine Seuche Ihre
Tierart bedroht, melden wir es Ihnen –
via E-Mail, Telegram oder WhatsApp.

Handlungsempfehlung für Sie

Transportverbot? Aufstallungspflicht? Neben der Allgemeinverfügung sagen wir Ihnen, wie Sie die Risiken senken.

Was Ihr Betrieb davon hat

Ihre konkreten Vorteile – in Zeit,
Geld und Sicherheit gedacht.

Sanktionen vermeiden

Transport- und Bewegungsverbote rechtzeitig kennen – statt dagegen verstoßen und dafür „blechen“.

Minuten statt Tage aufwenden

In der Krise haben Sie kaum die Zeit, alle amtlichen Quellen zu durchforsten. Unsere KI macht das für Sie 24/7.

Tiere und den Betrieb retten

Vorbereiten, umstallen, vermarkten? Früh genug handeln heißt hoffentlich: Ihre Tiere bleiben am Leben.

So starten Sie einfach und sicher

Standort wählen, Tierart angeben, Kanal verbinden – fertig.

Monitoring aktivieren

So aktivieren Sie den Service:
Ort, Tierart und Kanal angeben –
und schon sind Sie startklar!

Daten sicher geschützt

Mit Servern in Deutschland, erhalten Sie DSGVO-konformen Schutz all Ihrer Daten. Recht auf Löschung: jederzeit.

Kostenfrei angeboten

Weil wir vom ESF+ gefördert werden,
ist unser Service für Sie kostenlos.
Kurze Rückmeldung: erwünscht.

Worauf Sie sich verlassen können

Aktuelle Daten aus offiziellen Quellen
– klar auf den Punkt gebracht.

Welche Seuchen wir überwachen

Maul- und Klauenseuche (MKS),
Afrikanische Schweinepest (ASP),
Blauzungenkrankheit, Newcastle,
Geflügelpest und b. B. weitere.

Mehr zu Tierseuchen ›

Welche Quellen wir auswerten

Amtliche und fachliche Quellen
werden fortlaufend ausgewertet –
je nach Relevanz und Verfügbarkeit
täglich, stündlich bzw. kurzfristig.

Mehr zu Quellen ›

Welchen Nutzen Sie erhalten

Früh informiert sein, Risiken kennen und richtig reagieren: Wir übersetzen Warnmeldungen und Vorgaben in verständliche nächste Schritte.

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Vom Dorfjungen für die Heimat

Dmitri Steiz, Gründer von Landwirt.ai

„In einer 3.000-Seelen-Gemeinde geboren, bin ich den Menschen auf dem Land für immer verbunden."

Dmitri Steiz
Gründer Landwirt.ai

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Häufige Fragen beantwortet

Was kostet TierSignal – und welche Warnkanäle sind kostenlos?

TierSignal ist für Sie kostenlos, ohne Testphase und ohne Kreditkarte. Möglich macht das eine Förderung aus dem ESF+. Wir verkaufen keine Daten und blenden keine Werbung ein. Gewarnt wird kostenlos über WhatsApp, Telegram oder E-Mail – Sie wählen bei der Anmeldung einfach den Kanal, den Sie ohnehin nutzen.

Welche Tierarten und Tierseuchen deckt TierSignal ab?

Sie wählen Schwein, Geflügel, Rind oder Schaf und Ziege – auch mehrere gleichzeitig. Überwacht werden Afrikanische und Klassische Schweinepest, Geflügelpest, Newcastle-Krankheit, Blauzungenkrankheit (BTV-3 und BTV-8) sowie Maul- und Klauenseuche. Sie hören nur von dem, was Ihre Tiere betrifft: Ein Geflügelbetrieb wird nicht wegen einer reinen Schweinepest-Zone geweckt.

Wie erkennt TierSignal, ob mein Betrieb betroffen ist?

Über Ihre Flächen, nicht über die Postleitzahl. Sie setzen Ihre Hofstelle auf die Karte und können zusätzlich Ihre Schläge als Shapefile, GeoJSON oder KML hochladen. Diese Flächen verschneiden wir geometrisch mit den amtlichen Zonen – überlappt auch nur ein Schlag, gelten Sie als betroffen, und wir nennen Ihnen die betroffene Fläche in Hektar und Prozent. Ohne hochgeladene Schläge prüfen wir Ihre Hofstelle als Punkt. Liegt eine Zone im Umkreis von 15 Kilometern, melden wir das als Vorwarnung, bevor Auflagen greifen.

Wie entsteht eine Warnung?

In fünf Schritten. Erstens: Wir lesen laufend die amtlichen Quellen – die Seuchendaten des Friedrich-Loeffler-Instituts, die Warnungen aus NINA/MoWaS und die EU-Sperrzonen jenseits der Grenze. Zweitens: Aus diesen Quellen übernehmen wir die Restriktionszonen als echte Flächen auf unsere Karte. Drittens: Wir legen Ihre Hofstelle und – falls hochgeladen – Ihre Schläge über diese Zonen. Geprüft wird Ihre Fläche, nicht nur ein Punkt auf der Landkarte. Viertens: Betrifft eine Zone Ihre Tierart, geht die Warnung auf Ihren gewählten Kanal raus – Telegram oder E-Mail. Fünftens: In der Warnung steht gleich dabei, was jetzt zu tun ist – und wo die amtliche Verfügung steht, wenn die Behörde eine veröffentlicht hat.

Welche Restriktionszonen zeigt TierSignal an?

Wir übernehmen die Zonen so, wie die Behörden sie ausweisen: Kerngebiet, Schutzzone (Sperrzone), Überwachungszone und Restriktionszone. Wo für eine Seuche keine amtliche Geometrie im Datendienst veröffentlicht wird – derzeit bei der Blauzungenkrankheit – zeigen wir eine indikative Näherung. Die ist auf der Karte gestrichelt und in jeder Warnung ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet. Wir tun nicht so, als wäre eine Schätzung eine Zonengrenze.

Wie schnell werde ich gewarnt?

Das hängt von der Quelle ab. Amtliche Meldungen und die Zonengeometrien werten wir fortlaufend aus – je nach Quelle und Verfügbarkeit täglich bis stündlich. Betrifft eine neue Zone Ihren Betrieb unmittelbar, geht die Warnung sofort raus, ohne Sammelfrist. Ehrlich bleibt: Wir sind so schnell wie die amtliche Quelle. Die Zeit, bis eine Behörde eine Zone veröffentlicht, können wir nicht verkürzen – wir sorgen dafür, dass Sie danach nicht als Letzter davon erfahren.

Was steht in einer Warnmeldung?

Um welche Seuche es geht, welcher Zonentyp Sie betrifft und wie stark: entweder die betroffene Fläche in Hektar und Prozent oder die Entfernung in Kilometern, wenn die Zone in Ihrer Nähe liegt. Dazu ein konkreter Handlungshinweis – etwa Transport- und Bewegungsbeschränkungen prüfen oder Biosicherheit hochfahren – und, sofern die Behörde etwas Verlinkbares veröffentlicht hat, der Link zur amtlichen Information. In Ihrer persönlichen Lage-Übersicht sehen Sie jederzeit Karte, Risiko-Ampel und Ihre Warnungen der letzten zwölf Monate.

Was sollte ich tun, wenn TierSignal mich warnt?

Zuerst einordnen: In Ihrer Lage-Übersicht sehen Sie, welcher Zonentyp Ihren Betrieb betrifft und wie stark. Dann die amtliche Grundlage lesen, also die Allgemeinverfügung Ihres Veterinäramts. Und bei allem, was Folgen hat – Verbringung von Tieren oder Erzeugnissen, Krankheitsanzeichen im Bestand, Unklarheit über Auflagen – Veterinäramt oder Hoftierarzt anrufen. Wir helfen Ihnen, früh und richtig einzuordnen. Entscheiden tut die Behörde.

Kann TierSignal mir sagen, ob ich Tiere oder Erzeugnisse noch verbringen darf?

Nein, und das sagen wir bewusst deutlich. Ob Tiere, Milch, Eier, Fleisch, Gülle oder Zuchtmaterial verbracht werden dürfen, hängt an der konkreten Allgemeinverfügung und an den Voraussetzungen Ihres Betriebs – das entscheidet allein Ihr Veterinäramt. Wir zeigen Ihnen, welche Zone gilt und wo die amtliche Grundlage steht. Auch unser KI-Hofassistent verweist bei Transport- und Bewegungsfragen grundsätzlich ans Veterinäramt, statt zu raten.

Ist die Warnung rechtlich verbindlich – ersetzt TierSignal mein Veterinäramt?

Nein. TierSignal ist keine Behörde und ersetzt keine amtliche Bekanntmachung. Verbindlich ist allein die Allgemeinverfügung des zuständigen Veterinäramts. Wir bereiten amtliche Informationen früh, betriebsbezogen und verständlich auf – die Rechtsgrundlage bleibt beim Amt.

Welche Daten braucht TierSignal von mir?

Drei Angaben: den Standort Ihrer Hofstelle, Ihre Tierart und einen Warnkanal – bei Telegram genügt ein Tippen, bei E-Mail Ihre Adresse. Bestandsgröße und Schlaggrenzen sind freiwillig; die Schlaggrenzen machen die Prüfung allerdings deutlich genauer. Wir fragen weder Betriebsnummer noch Registriernummern ab.

Gibt TierSignal meine Betriebs- oder Flächendaten an Behörden oder Dritte weiter?

Nein. Ihre Angaben dienen ausschließlich dazu, Ihre Betroffenheit zu berechnen und Sie zu warnen. Es gibt keine automatische Meldung an ein Veterinäramt oder eine andere Stelle – eine Warnung von uns löst nirgends eine Registrierung oder Kontrolle aus. Wir verkaufen keine Daten, schalten keine Werbung und geben nichts an Dritte weiter. Der Abgleich läuft bei uns: Wir laden die amtlichen Zonen herunter und rechnen auf unserem Server – die Behörde erfährt nicht, wer da abgleicht.

Kann ich mehrere Standorte oder Betriebe überwachen lassen?

Ja. Legen Sie den Vorgang einfach ein weiteres Mal an – jeder Standort bekommt seine eigene Lage-Übersicht und seinen eigenen Verwaltungslink. Mehrere Tierarten für denselben Standort wählen Sie direkt bei der Anmeldung aus.

Ist TierSignal auch für kleine Bestände und Hobbyhalter geeignet?

Ja, es gibt keine Mindestgröße. Gerade bei Geflügel treffen Aufstallungsanordnungen und Biosicherheitsauflagen auch kleine Haltungen, und Meldepflichten gelten unabhängig von der Bestandsgröße. Eine Restriktionszone fragt nicht, wie viele Tiere Sie halten.

Wie kann ich mich abmelden oder meine Daten löschen lassen?

Über Ihren persönlichen Verwaltungslink, den Sie bei der Anmeldung erhalten: Dort schalten Sie einzelne Warnkanäle mit einem Klick ab oder stellen ein, ab welcher Stufe wir Sie überhaupt kontaktieren – ohne Begründung, ohne Frist. Für die vollständige Löschung Ihres Standorts samt Flächen schreiben Sie uns kurz über das Kontaktfeld weiter oben; wir löschen die Daten und bestätigen Ihnen das.

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Quellen & Lizenzen: Wir werten öffentlich zugängliche Geodienste und Warnmeldungen aus – insbesondere die Sperrzonen-Dienste des Friedrich-Loeffler-Instituts (TSIS/TSN) sowie NINA/MoWaS des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Quelle, Abrufzeitpunkt und die jeweils in den Metadaten bzw. Dienstinformationen angegebene Nutzungsbedingung – insbesondere die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0) bzw. die Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) – weisen wir am jeweiligen Dienst aus, soweit einschlägig.

Die Daten werden von TierSignal verarbeitet, gefiltert und aggregiert; abgeleitete Warnhinweise stammen von uns, nicht von den Datengebern.